Portugal legt neue Einwanderungsvorschriften fest

Portugal legt neue Einwanderungsvorschriften fest

Portugal Establishes New Immigration Regulations

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Ausländische Staatsbürger, die in Portugal einreisen und sich dort aufhalten möchten, werden ab dem 9. Oktober 2012 neue Regelungen in Kraft finden. Ein neues Einwanderungsgesetz, das am 9. August veröffentlicht wurde, wird viele aktuelle Politiken ändern.

Ein Ergebnis der Änderung ist eine stärkere Definition von Gesetzen und Vorteilen, die sich aus Operationen und Investitionen aus internen und externen Quellen ergeben.

Eine Reihe von vagen Rechtskonzepten, die bisher viel Spielraum in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften ließen, wurden durch die neuen Rechtsvorschriften präzisiert. Das wiederum erleichtert es allen, die am Einwanderungsprozess beteiligt sind, die richtigen Schritte und Standards zu identifizieren.

Die neuen Gesetze, die neu definiert und mit den nationalen Zielen in Einklang gebracht werden, sind nach wie vor förderlich, um externe Investoren zu ermutigen, Portugal in Betracht zu ziehen. Die Leitlinien sind leichter zu verstehen und ausführlicher zu gestalten und befassen sich mit dem rechtlichen Status der ausländischen Bürger, die ein Herkunftsland anicht der Europäischen Union aufführen, und seiner Relevanz.

Vor der Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften wurde denjenigen, die als Bürger der Herkunftsländer der Europäischen Union identifiziert wurden, auf der Grundlage bestimmter Investitionsrichtlinien ein Aufenthaltsrecht eingeräumt. Drittstaatsangehörige, die versuchen, nach denselben Gesetzen einen Wohnsitz zu haben, unterliegen vagen Vorschriften. Ab Oktober 2012 berechtigt der Erwerb eines unbeweglichen Portugal-Vermögens vermögensdiese Personen zu einem Aufenthaltstitel.

Drei klar definierte relevante Investitionsmethoden werden ausländischen Bürgern aus Herkunftsländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, die Legalisierung gewähren:

1. Eine Investitionstätigkeit mit einer Betriebsdauer von mindestens fünf Jahren und einem Mindesterwerbsbetrag von 500.000 € vorführen.
2. Überweisen Sie mindestens 1 Mio. EUR nach Portugal.
3. Ein Unternehmen mit mindestens 30 neuen Stellen.

Das Innenministerium und das Außenministerium sind für die Regelung der oben genannten Optionen zuständig. Alle Bedenken, Fragen oder Fragen der Einhaltung werden durch einen gemeinsamen Beschluss dieser beiden Ministerien gelöst.


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